[Samstag, 25. Juni 2005]

Man lernt nie aus Herr Rüttgers!

Herr Rüttgers, kennen Sie schon den Artikel 13 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale, und kulturelle Rechte? Sie täten gut daran, Ihr Wissen schleunigst aufzufrischen. Dort heißt es nämlich, dass „die Vertragstaaten ... das Recht eines jeden auf Bildung [anerkennen]“ Und weiter: „Die Vertragstaaten erkennen an, dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss“. Nebenbei sei bemerkt, die BRD ist Vertragstaat! Der zitierte Pakt ist ein völkerrechtlicher Vertrag und somit seit der Ratifizierung der Bundesrepublik in diesem Lande unmittelbar geltendes Recht. Doch damit nicht genug. Artikel 3 und Artikel 7 des Grundgesetzes, dass Sie, Herr Rüttgers, als ordentlicher Deutscher, der man als CDU-Mitglied ja allemal sein sollte, mit bestechender Sicherheit kennen werden, sprechen eine ähnliche Sprache. Nicht zuletzt fanden die oben genannten Rechtsquellen eine gebührende Beachtung im Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 26.01.2005, das den Fall des Verbotes von Studiengebühren herbeirief. Ich hätte da einen Vorschlag, Herr Ministerpräsident. Vielleicht sollten Sie sich einmal mit ihren Kollegen aus Bayern, Hessen oder Hamburg unterhalten. Die scheinen die entsprechenden Paragraphen und Artikel schon einmal vorsorglich gründlich studiert zu haben. Wie sonst sollte man erklären, dass es aus diesen Ländern weder auch nur ein einziges Konzept zur Erhebung von Studiengebühren gibt, noch einen genauen Termin zur Einführung dieser. Denn unter Einhaltung dieser Rechtslage, könnte es richtig teuer werden für die betroffenen Landeshaushalte. Einem jeden den Hochschulzugang unter dem Druck von Studiengebühren zu ermöglichen, kostet dem Land am Ende deutlich mehr, als den jetzigen Status-Quo unterfinanzierter Universitäten beizubehalten. Die Finanz- und Kultusminister Ihrer Amtskollegen sind Ihnen, Herr Rüttgers, da schon einen Schritt voraus. Damit nicht genug - ich gebe Ihnen einen weiteren Tipp. Seien Sie schlau und lassen die Finger von Studiengebühren! Sie werden sich jene ganz gehörig verbrennen, sie sind schon heftig dabei, wie die aktuellen, lautstarken Proteste nicht nur der Studenten eindrucksvoll unter beweis stellen. Sorgen Sie lieber dafür, dass auf direktem Weg über gerecht steuerfinanzierte Bundes- und Landesetats mehr Geld an die Hochschulen fließt! Nutzen Sie Ihren guten Draht zu Frau Merkel und legen mit ihr ein vernünftiges Steuerkonzept vor, das den Staat wieder handlungsfähig macht und Bildung fördert anstatt mit leeren konservativen Parolen bei Ihrer Klientel auf Stimmenfang zu gehen! Wollen Sie das nicht, wundern Sie sich nicht über Ihren eindrucksvoll in die Hose gegangenen Einstand als Ministerpräsident - mit Tausenden protestierenden Bürgen auf der Straße.

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Webcat72 - 25. Jul, 21:27

Ergo: Luxussteuer auf Hochschulstudium

Ich komme dank dieses Eintrags gerade auf eine weitere staatstragende Idee für meine aktuelle Luxus-Steuer-Vorschlagsliste für Herrn Fischer: Wie wärs mit "Luxussteuer auf Hochschulstudium ?" - erledige das in meinem Logbuch sofort.

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Literatur


Charlotte Bronte
Jane Eyre.



John Steinbeck, Paola Trimarco
The Grapes of Wrath


William Shakespeare
Hamlet.


Michel Houellebecq, Uli Wittmann
Elementarteilchen.


Heinrich Böll
Ansichten eines Clowns.


Heinrich Böll
Gruppenbild mit Dame.



Franz Kafka
Der Prozess



Hermann Hesse
Der Steppenwolf.


Albert Camus
Der glückliche Tod.


Nicholas Gr. Mankiw
Makroökonomik


Juergen B. Donges, Andreas Freytag
Allgemeine Wirtschaftspolitik


Josef Bleymüller, Günther Gehlert, Herbert Gülicher
Statistik für Wirtschaftswissenschaftler

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